Französisches E-Reporting und ausländische Unternehmen
Sie haben eine französische USt-IdNr., ohne in Frankreich ansässig zu sein. Die E-Reporting-Pflicht hängt nicht von Ihrem Sitzland ab, sondern davon, ob Ihre Vorgänge Frankreich zuzuordnen sind.
Nicht ansässig heißt nicht außerhalb des Anwendungsbereichs
Ein nicht ansässiger Steuerpflichtiger ist ein Unternehmen, das in Frankreich steuerbare Vorgänge ausführt, ohne dort einen Sitz, eine feste Niederlassung oder einen Wohnsitz zu haben. Es ist für die französische USt registriert, gegebenenfalls über einen Fiskalvertreter, und gibt französische Erklärungen ab.
Die E-Reporting-Reform betrifft die Vorgänge, die nicht unter die inländische elektronische Rechnungsstellung fallen: Verkäufe an Privatpersonen, grenzüberschreitende Vorgänge, Zahlungseingänge für Dienstleistungen. Ein erheblicher Teil der Tätigkeit eines nicht ansässigen Verkäufers fällt genau in diese Kategorie.
Fünf häufige Situationen
Der Bezug zu Frankreich wird anhand der Vorgänge geprüft, nicht anhand des Firmensitzes.
Britisches Unternehmen mit Registrierung in Frankreich
Seit dem Brexit sind Sie ein Drittlandsunternehmen. Ihre Verkäufe an französische Privatpersonen und Ihre Lieferungen aus französischem Lagerbestand bleiben Frankreich zugeordnet und fallen in den Meldeumfang.
US-Unternehmen mit Verkäufen an französische Privatpersonen
Über IOSS gemeldete eingeführte Waren unter 150 €, am Verbrauchsort steuerbare digitale Dienstleistungen: In beiden Fällen ist Frankreich das Besteuerungsland und der Vorgang ist zu melden.
Schweizer Unternehmen mit Fiskalvertreter
Der Fiskalvertreter erfüllt die Meldepflichten für Ihre Rechnung. Die übermittelten Daten bleiben Ihre, und ihre Richtigkeit bleibt Ihre Verantwortung.
Europäisches Unternehmen mit Registrierung in Frankreich
Registriert für französische Inlandslieferungen oder für lokalen Lagerbestand: Diese Vorgänge fallen aus dem OSS heraus und unterliegen der französischen nationalen Regelung.
Lagerbestand in einem französischen Lager
Lagerbestand in Frankreich erzeugt zwei verschiedene Ströme: innergemeinschaftliche Verbringungen beim Zugang, Inlandslieferungen beim Abgang. Beide sind zu melden, aber nicht auf dieselbe Weise.
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Häufige Fragen
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