Nicht ansässiger Steuerpflichtiger

Französisches E-Reporting und ausländische Unternehmen

Sie haben eine französische USt-IdNr., ohne in Frankreich ansässig zu sein. Die E-Reporting-Pflicht hängt nicht von Ihrem Sitzland ab, sondern davon, ob Ihre Vorgänge Frankreich zuzuordnen sind.

Nicht ansässig heißt nicht außerhalb des Anwendungsbereichs

Ein nicht ansässiger Steuerpflichtiger ist ein Unternehmen, das in Frankreich steuerbare Vorgänge ausführt, ohne dort einen Sitz, eine feste Niederlassung oder einen Wohnsitz zu haben. Es ist für die französische USt registriert, gegebenenfalls über einen Fiskalvertreter, und gibt französische Erklärungen ab.

Die E-Reporting-Reform betrifft die Vorgänge, die nicht unter die inländische elektronische Rechnungsstellung fallen: Verkäufe an Privatpersonen, grenzüberschreitende Vorgänge, Zahlungseingänge für Dienstleistungen. Ein erheblicher Teil der Tätigkeit eines nicht ansässigen Verkäufers fällt genau in diese Kategorie.

Fünf häufige Situationen

Der Bezug zu Frankreich wird anhand der Vorgänge geprüft, nicht anhand des Firmensitzes.

Vereinigtes Königreich

Britisches Unternehmen mit Registrierung in Frankreich

Seit dem Brexit sind Sie ein Drittlandsunternehmen. Ihre Verkäufe an französische Privatpersonen und Ihre Lieferungen aus französischem Lagerbestand bleiben Frankreich zugeordnet und fallen in den Meldeumfang.

Vereinigte Staaten

US-Unternehmen mit Verkäufen an französische Privatpersonen

Über IOSS gemeldete eingeführte Waren unter 150 €, am Verbrauchsort steuerbare digitale Dienstleistungen: In beiden Fällen ist Frankreich das Besteuerungsland und der Vorgang ist zu melden.

Schweiz

Schweizer Unternehmen mit Fiskalvertreter

Der Fiskalvertreter erfüllt die Meldepflichten für Ihre Rechnung. Die übermittelten Daten bleiben Ihre, und ihre Richtigkeit bleibt Ihre Verantwortung.

EU-Mitgliedstaat

Europäisches Unternehmen mit Registrierung in Frankreich

Registriert für französische Inlandslieferungen oder für lokalen Lagerbestand: Diese Vorgänge fallen aus dem OSS heraus und unterliegen der französischen nationalen Regelung.

FBA-Lagerbestand

Lagerbestand in einem französischen Lager

Lagerbestand in Frankreich erzeugt zwei verschiedene Ströme: innergemeinschaftliche Verbringungen beim Zugang, Inlandslieferungen beim Abgang. Beide sind zu melden, aber nicht auf dieselbe Weise.

Die Qualifizierung erfolgt Zeile für Zeile, ausgehend von Ihren tatsächlichen Exporten.

Was Nomad VAT aus Ihren Daten ermittelt

Ob jeder Verkauf Frankreich zuzuordnen ist — oder warum er ausgeschlossen wird
Die anwendbare Regelung: OSS, IOSS, nationale Regelung oder Reverse-Charge
Unter welchem Titel der Vorgang meldepflichtig ist: Rechnungsstellung, Transaktion oder Zahlung
Die fehlenden Daten, die eine Entscheidung verhindern, Transaktion für Transaktion

Häufige Fragen

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